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Alt 08.12.2005, 13:41:36   #8
ricky2000
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Zitat:
Zitat von 3lchf!ck3r
müsste man dann aber mit dem Ständer-Schalter schalten lassen, damit es nicht während der Fahr angemacht wwerden kann...
wei beim Auto mit dem Türkontakt...
Selbst das ist nicht legal
Das wird zwar oft erzählt, dass man mit Türkontakt dann jeden "Leuchtquatsch" eingetragen bekommt, aber das stimmt nicht (oder wenn es eingetragen ist, bleibt es trotzdem illegal).
Weil: alles, was man anbaut, muss zugelassen sein. Sei es per E-Nummer oder per Gutachten...
Vor allem bei Lichtsachen. Es gibt ja genaue Vorschriften, welche Lichter man haben darf (Stand-, Ablend- Fernlicht, Binker...) und alles andere ist erst einmal verboten. Für "Einstiegsbeleuchtungen" (sowas gibt es ja von Brabus z.B.) gibt es spezielle Vorschriften in Abstrahlwinkel und so weiter, die man mit selber basteln aber nicht erfüllen kann (und selbst dann hätte man immer noch keine zugelassenen Anbauteile).
So einfach isses also leider nich.
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