Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.12.2005, 23:00:53   #15
King Madness
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von King Madness
 
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
Standard

Kurze schmerzlose Antwort von mir (mal abgesehen davon, das ich meine, dass es prolohaft aussieht), ES IST VERBOTEN !

Wenn du solch eine Beleuchtung dran machst, erlischt die betriebserlaubniss, die Grünen ziehen das Vehiekel sofort aus dem Verkehr.

Der TÜV ebenfalls.

Du darfst es auch nicht dranhaben, wenn z.B. nur der Seitenständer ausgeklappt ist.

Bei Autos ist es auch nur erlaubt, wenn die beleuchtung innen (in der Türe) angebracht ist, und diese darf dann auch nur funktionieren, wenn der Motor aus ist und die Türe offen steht.

In diesen Tagen steht auch wieder immer die Frage offen, darf ich im Auto (oder im LKW oder auf dem Motorrad) einen beleuchteten Tannebaum montieren, das ist ebenfalss verboten.

Ich suche mal den passenden Tread raus.
__________________
Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
King Madness ist offline   Mit Zitat antworten