Thema
:
Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!
Einzelnen Beitrag anzeigen
30.12.2005, 18:43:30
#
2
Chrischaaan
Gast
Beiträge: n/a
ich kann dir da leider nicht helfen. aber geht das dann nicht über die privathaftpflicht, also die persönliche die eh jeder hat (nicht vom kfz).
vielleicht hilft das:
http://www.bundesverfassungsgericht....entscheidungen