31.12.2005, 00:34:54
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#5
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von Chrischaaan
aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
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Die legen das als "Mangelnder Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen" aus.
Also die Maschine muss so abgestellt sein, das sie beim umfallen kein anderes Fahrzeug berührt, oder es muss nachträglich in deine Nähe gesetzt worden sein, aber das wirst du jetzt nicht mehr beweisen können.
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