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Alt 01.01.2006, 23:44:57   #16
OG-Loc
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Zitat:
Zitat von verdi
prinzipiell könnten sie dir anlasten dass es nunmal nen kfz ist und das auf nem bürgersteig nix zu suchen hat sondern in einer parklücke hätte stehen müssen ...
In der Fahrschule gelernt:
Man darf sein Motorrad auf Bürgersteig abstellen, wenn dieser dafür ausreichend Platz bietet.
Ich meine, dass der Bürgersteig dann 3m breit sein sollte, kann mich aber auch irren.
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