Zitat:
|
zur Bremse: Da gehts nicht nur um die Verzögerungswerte, die kannst du mit einer Scheibe auch erreichen. Viel problematischer ist da schon die Verwindung der Gabel und damit die Änderung der Rahmengeometrie (und damit der Fahrstabilität) während des Bremsens mit nur einer Scheibe.... Das mag bei einem Chopper auf Grund der Lenkkopfgeometrie und der fetten Gabel sowie der Einsatzbedingungen noch keine so große Rolle spielen, aber brems mal eine GSXR600 mit nur einer Scheibe, am Besten in einer Kurve bei 150, scharf runter ..... Guten Flug!
|
Juuhuu, es hält jemand zu mir!!!
Zitat:
|
Ich habe gelesen: Kompletter Motor-Selbstbau im Rahmen einer BSA aus den 50er oder 60er Jahren, wurde zugelassen, da der Rahmen ja bereits zugelassen war und das andere nur ein Umbau darstellt. Und keine Neukonstruktion. Und mit dem Kennzeichen hintendran ist es dann wohl auch amtlich zugelassen worden. Oder behördlich, nenn es wie Du willst.
|
Der Witz hierbei liegt darin, dass die EZ vor 1989 liegt und dadurch kein Abgasgutachten erstellt werden musste. Wenn also alle Eigenschaften des selbstgebauten Motors die des originals einhalten oder sogar überbieten, dann kannst du das ohne Probleme eingetragen bekommen (warum gibt es sonst Suzuki Katanas mit nem 90er GSX-R Motor drinn...)
Schwieriger, bzw. nahezu unmöglicher wird es bei Motorrädern, die ab 1990 zugelassen wurden (wie die meisten GS also!).
Allerdings hat dieses Thema relativ wenig mit dem Problem der notwendigen größreren Bremse zu tun (rein theoretisch zumindest)