12.06.2003, 00:25:44
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#22
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von christian
lol naja meine karre steht angemeldet in der garage die papiere der schein hat bestimmt die bank odar.
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Noch einmal :
Die Bank kann den Fahrzeugbrief (DIN A 5) haben (wenn die maschinefinanziert ist),
aber NIE den Fahrzeugschein (DIN A 7 - aufklappbar i.d.R 3 Seiten).
Der Fahrzeugbrief ist das Eigentumsmerkmal (wer den hat, ist Eigentümer der Maschine)
Wenn du den Brief nicht hast, bist du Halter und nicht Besitzer
Der Fahrzeugschein ist die Zulassungsbescheinigung (das sie Zugelassen ist)
Der Fahrzeugschein ist laut Strassenverkehrsordnung immer mit zu führen.
Gruß
Georg
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