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Alt 02.04.2006, 20:35:44   #28
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@uniquex:

Zitat:
§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich möcht nicht wissen wie du über 100 % ersatz bekommen haben willst.
auf weitere diskussionen lasse ich mich jedoch nicht ein, ich hab alles gesagt, was ich zu sagen hatte.
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