hi nochmal!
also lange rumfahren würd ich damit vorerst nicht mehr. händler ist ok. aber sonst gleich ab zum gutachter. bei verdacht evtl. rahmen vermessen lassen.
das mit der schutzkleidung bezieht sich auf eine urteil vom 31.03.1998, AZ 2 C 4 4/98, amtsgericht lahnstein
so entschieden hat auch das landgericht oldenburg (DAR 2002, 171)
...dann sind auch gleich die quellen geklärt.
bin mir nicht ganz sicher, aber wenn du kein anderes fahrzeug zur verfügung hast, und mit dem mopped immer kilomterweit in die arbeit/schule fahren musstest besteht evtl. auch die möglichkeit, dass du dir ne busa leihst!

natürlich nicht! muss was kleines sein..schadensminderungspflicht und so...zahlt dann die gegn. versicherung. hab grad leider nicht mehr infos.
gruss vom moppedman!
p.s. juhu! 100!