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Alt 16.06.2003, 07:47:42   #11
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naja, hab bei mir nur den "angeschraubten" Zusatzspritzschutz weg gemacht, den Kennzeichenhalter gut 2cm weiter unten montiert und den roten Reflektor zw. Kennzeichen und Rücklicht montiert...

Bis jetzt hat sich noch keiner Beschwert.
Was bei unserem GTÜ oder TÜV aber 100%ig aufgefallen wäre ist ein Kennzeichen wie Cherry es hat... Hab in nem anderen Forum mal gelesen daß ein abknicken des Kennzeichens "Urkundenfälschung" ist. Auch wenn es nur bis zu 30° geknickt ist... Das einzigste was man darf ist anscheinend das komplette Kennzeichen in Schräglage (glaube bis zu 30° warens) anbringen... Aber nicht knicken... Aber wenn's dein TÜV nicht beanstandet passts ja...
Wo kein Kläger da kein Richter.

- Alex
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