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Alt 16.06.2003, 21:30:01   #25
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hi nochmal!

wollte nur kurz noch bissl was ergänzen:

so ein unfall mit personenschaden ist erstmal eine fahrlässige körperverletzung, wenn nicht mit absicht begangen. sie ist anzeigepflichtig, dh. wird erst verfolgt, wenn ich als geschädigter (oder evtl. jemand anderes?) ne anzeige bei den grünen mache. wenn ein öffentliches interesse besteht (weil jemand hackedicht mit nem schrottauto in eine demo rast), dann geht das automatisch. sonst muss man was sagen (gibts auch ne frist. glaube 1 monat)
für den schaden muss der verursacher natürlich aufkommen. einen schaden hab ich auch erlitten, wenn ich verletzt wurde, und mir schmerzen zugefügt wurden. dafür kann ich ne billige entschädigung in geld verlangen. so kann ich zb einen zivilprozess anstrengen, oder die parteien einigen sich (evtl. über anwälte) aussergerichtlich. da vereinbart man dann zahlung von schmerzensgeld und dafür verzicht auf weitere rechtliche schritte von seiten des geschädigten. sowas hält man schriftlich fest und mit quittung. soll ja böse leute geben, die erst sowas vereinbaren und dann doch noch strafanzeige und zivilklage erheben.

sorry für das halbwissen, bin kein jurist und hoffe, das ist soweit korrekt.

sehr nobel, nix geltend zu machen, wenn man nur ein paar kratzer hat. respekt beorn!
wenn die kleine nett ist, lad sie doch mal zum essen ein!
notfalls musste das eben einklagen!

gute fahrt weiterhin!

gruss vom moppedman!