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Zitat von Verbali
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Zitat von Moog
Dagegen spricht grundsätzlich nix.
Mußt du nur beim TÜV eintragen lassen.
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Ne durchgeschoene Gabel muss nicht vom TüV eingetragen werden, das gilt als Fahrwerkseinstellung.
Ne Heckhöherlegung schon, da du ja andere Teile Montiert Hast
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Nee nicht Höherlegung sondern Tieferlegung.
Im Fahrzeugschein steht tiefergelegt durch eingeschobene Gabel um 2cm und Umlenkhebel 18,6 cm.
Wenn es nicht eingetragen werden muß warum steht es dann drin