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Alt 24.04.2006, 20:47:00   #3
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Zitat:
Zitat von Verbali
Zitat:
Zitat von Moog
Dagegen spricht grundsätzlich nix.
Mußt du nur beim TÜV eintragen lassen.
Ne durchgeschoene Gabel muss nicht vom TüV eingetragen werden, das gilt als Fahrwerkseinstellung.

Ne Heckhöherlegung schon, da du ja andere Teile Montiert Hast
Nee nicht Höherlegung sondern Tieferlegung.
Im Fahrzeugschein steht tiefergelegt durch eingeschobene Gabel um 2cm und Umlenkhebel 18,6 cm.
Wenn es nicht eingetragen werden muß warum steht es dann drin
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