Nach §12, Absatz 3, 8e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.
Ist ein Parkplatz-Schild mit einem Zusatzschild "PKW" (
http://www.logodatenbank.de/displayi...um=123&pos=105) ausgestattet, dürfen dort also keine anderen Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge >2,8t; LKW, Motorräder, usw.) parken. Seltsam? Is aber so... Deutschland eben...
Bei allen anderen Parkplätzen ohne Zusatzschild gilt: Ein Motorrad darf auf dem gesamten, als Parkplatz markierten Stellplatz abgestellt werden. Aber Achtung: Ist das Parken auf Gehwegen durch ein Zusatzschild oder entsprechende Markierung erlaubt, MUSS das Motorrad innerhalb der Markierung AUF dem Gehweg abgestellt werden.
Zur BAB: Sollte entlang der Zu- und Ausfahrt kein Halteverbotschild angebracht sein, darf zum Parken des Motorrads "der äußerste rechte Rand des Fahrbahnstreifens" verwendet werden.