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Alt 19.06.2003, 15:45:00   #9
King Madness
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Zitat:
Zitat von Kay73
Das mit den 3 Minuten ist zum Teil richtig, aber leider nur zum Teil! Siehe:
"http://home.arcor.de/rainbow0505/Urteile.htm#Ampel-Dauerbrenner" Damit kostet es dann "nur noch" 50 € ! Spinnen die? Ich soll dann für die Unfähigkeit der Straßenbauer zahlen?

Kay73

Dieser Artikel bezieht sich auf Gerichtsurteile bei Unfällen.

Wenn du nach 3 min bei
ROT in die Kreuzung fährst und wirst in einem Unfall verwickelt, kostet das
(damals 100.- DM / 51,11 €) ich glaube derzeit genau 50.- €.

Begründung :
Du bist nicht mit der "größtmöglichen Sorgfallspflicht" in die Kreuzung gefahren, somit das gilt, als wenn du
sofort bei
ROT in die Kreuzung gefahren bist, ausser das du kein Fahrverbot bekommst.
Versuche mal einen Zeugen dafür zu bekommen, das du mehr als 3 min gewartet hast ...
Zeugen sehen meistens nur, das du bei Rot abgefahren bist und nicht wie lange das gedauert hat.

Dieses Bußgeld wird in erster Linie für die Schuldfrage bei den Versicherungen benötigt.
Die Versicherungen regeln über das verhangene Bußgeld aller Beteiligter die Prozentuale Schuldfrage.
Wenn nur einer ein Bußgeld bekommen hat, ist der Hauptschuldiger (ist ja heutzutage nicht mehr 100%, sondern nur noch 80%)

Wenn mehrere Bußgelder verteilt werden, teilen sich die Versicherungen anhand der schwere des Vergehens, den Schaden aus.

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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