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Alt 29.04.2006, 08:59:54   #24
Eagle
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Zitat:
Zitat von oolo
Zitat:
Zitat von uniquex
Zitat:
Geht schon, nur wenn man Pech hat kriegt man dann eben ein Fartenbuch aufgebrummt
Jetzt mal die dumme Frage des Tages:
Mein Fahrlehrer sagte mir: Das wär nicht mehr so! Der Halter ist, wenn Fahrer unklar, immer dran!

Ist dem nun so ?
Stimmt! Allerdings ist es bei Firmen anders, wer soll dran sein wenn die Firma der Halter ist?? Die GmbH oder wie?? Also gibts dann ein Fahrtenbuch damit man beim nächsten MAl sehen kann wer gefahren ist.
Ich hoffe das war nun vertändlich geschrieben......
Ist teilweise völlig falsch. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland grunsätzlich nicht.

Eine Ausnahme stellen die Parkverstöße dar. Hier gibt es zwar keine Halterhaftung für den Verstoß an sich, allerdings muss der Halter die Verwaltungskosten tragen.

Die Auferlegung eines Fahrtenbuches ist grundsätzlich dann möglich, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Ist beim ersten Mal eigentlich relativ selten.

Gruß Uwe
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