28cm zwischen den Blinkern vorne sind wirklich keine Welt!
Wie bereits erwähnt erfüllt man mit Zubehörblinkern mit 4cm Armlänge schon die Richtlinien.
Der TÜV wird das sicherlich bemängeln und du wirst nochmal vorstellig werden müssen wenn der Mangel abgestellt ist.
Die Blinkerabstände sind ja nicht zum Spass so gewählt. Die anderen Verkehrsteilnehmer sollten schon erkennen können, in welche Richtung du fahren willst.
Und auch der Polizist auf der Straße erkennt deutlich zu geringen Abstand der Blinker.
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