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Zitat von Kölle-Kalle
Na super, was bringt es dir wenn die teile eingetragen sind?
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst und die netten Herren deine Maschine kontrollieren sehen sie doch das nicht das Passende E Prüfzeichen drauf ist!Also bekommst du mit denen ärger...
Also nochmal:
Auf dem Scheinwerfer müssen entsprechende E Prüfzeichen vorhanden sein damit diese im öffentlichen Strassenverkehr leuchten dürfen, wenn diese nicht vorhanden sind bringt es auch nichts wenn der Scheinwerfer eingetragen ist!
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Man kann schon Scheinwerfer ohne E-Zeichen eintragen lassen. Gibt dafür extra eine Ausnahmegenehmigung vom jeweiligen Regierungspräsidenten. Hab ich am Auto auch für alle Beleuchtungseinrichtungen, die Gurte und die Scheiben, da ohne E-Zeichen. Da gibt's auch keine Probleme mit der Rennleitung.
Allerdings wird das normalerweise ausschließlich bei Importfahrzeugen gemacht, wenn diese nicht umrüstbar sind. Bei 'nem Motorrad ist das allerdings normalerweise nicht der Fall.
Gruß Uwe