ich habe die Wirth Gabelfedern drinne und hatte auch vor die im Zuge der Entdrosselung gleich mit eintragen zu lassen. Nachdem im Teilegutachten aber nur drinne steht: Typ und Identifikation mittels Abmessungen (Länge, Durchmesser, Drahstärke und Windungszahl) und der Tüver wollte, dass ich sie ausbaue, damit er sie nachmessen kann, was ohne Zweifel in einer riesen Sauerrei vor dem TÜV geführt hätte, habe ich mich dann entschieden, die nicht eintragen zu lassen: merkt ja eh niemand: die sieht man nicht und wenn man die Karre nicht ausfährt, dann spürt man das auch nicht. Also: ruhig Blut und sein lassen...Meine Meinung
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