ohne db-eater/killer fahren ist erlöschen der betriebserlaubnis. damit beantwortet sich die frage bzgl. der versicherung ja von selbst, nich? allerdings sollte das in der praxis wohl stark von der art des unfalls abhänig sein. (bsp.: auffahrunfall, da wirds wohl keinen interessieren und auch kaum auffallen).
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Wenn Schweine fliegen könnten, bräuchten Bullen keine Hubschrauber.
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