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Alt 04.07.2003, 12:37:40   #11
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Salve,

bei allen Motorrädern, die nach der EG-Richtlinie geprüft wurden, dürfen beide Abblendscheinwerfer zusammen leuchten.
Die Baujahre sind ab ca. Mitte 1999.

Zu sehen im KFZ-Brief bei "Nr.*", sollte da eine Nummer stehen die wie Beispielsweise lautet e1-92/xx-xxxxx-xx*, dann ist das Bike nach EG-Recht zugelassen.

Meine GS hat das nicht, hatte aber trotzdem beide leuchten und mein TÜV´ler meinte auch nichts negatives dazu.

Gruß X-Trem

@shein_de

Fotos habe ich, allerdings noch nicht entwickelt, werde das nächste Woche mal in die Hand nehmen und hier reinsetzten
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