Salve,
bei allen Motorrädern, die nach der EG-Richtlinie geprüft wurden, dürfen beide Abblendscheinwerfer zusammen leuchten.
Die Baujahre sind ab ca. Mitte 1999.
Zu sehen im KFZ-Brief bei "Nr.*", sollte da eine Nummer stehen die wie Beispielsweise lautet e1-92/xx-xxxxx-xx*, dann ist das Bike nach EG-Recht zugelassen.
Meine GS hat das nicht, hatte aber trotzdem beide leuchten und mein TÜV´ler meinte auch nichts negatives dazu.
Gruß X-Trem
@shein_de
Fotos habe ich, allerdings noch nicht entwickelt, werde das nächste Woche mal in die Hand nehmen und hier reinsetzten