Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen im Zweifel ihren Fahrbaren Untersatzt abgeben. Wie nun das genaue abkommen zwischen D und A aussieht weiss ich nicht aber mal ein anderer Fall:
Ein Bekannter von mir war dienstlich mit hiesigem Dienstwagen in Italien unterwegs und tappte erheblich in die Radarfalle. Das Ticket wurde nach Deutschland zugestellt und so behandelt als wäre er hier geblitzt worden (sprich Punktevergabe + Fahrverbot) lediglich die Geldstrafe war deutlich höher und wurde nach römischen Recht geahndet.
Eventuell gibt es vergleichbare Vereinbarungen zwischen unseren Ländern. Ich würde es wirklich nicht drauf ankommen lassen. Es gibt genug Autobahnstücke in D wo du richtig fliegen lassen kannst und die GS für ne Weile auf Vollgas setzen kannst!
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