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Alt 08.07.2006, 22:31:54   #4
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen im Zweifel ihren Fahrbaren Untersatzt abgeben. Wie nun das genaue abkommen zwischen D und A aussieht weiss ich nicht aber mal ein anderer Fall:

Ein Bekannter von mir war dienstlich mit hiesigem Dienstwagen in Italien unterwegs und tappte erheblich in die Radarfalle. Das Ticket wurde nach Deutschland zugestellt und so behandelt als wäre er hier geblitzt worden (sprich Punktevergabe + Fahrverbot) lediglich die Geldstrafe war deutlich höher und wurde nach römischen Recht geahndet.

Eventuell gibt es vergleichbare Vereinbarungen zwischen unseren Ländern. Ich würde es wirklich nicht drauf ankommen lassen. Es gibt genug Autobahnstücke in D wo du richtig fliegen lassen kannst und die GS für ne Weile auf Vollgas setzen kannst!
ja das mit deinem Bekannten liegt wohl dran dass er deutscher Staatsbürger ist, und er somit einen deutschen Führerschein hat. Sprich die Punkte wird er auch erhalten wenn er im Ausland eine Verkehrssünde begeht.

Ich wills ja nicht drauf anlegen, dafür ist mir auch das Geld viel zu schade. Es intressiert mich nur allgemein, weil von Land zu Land zum teil echt grosse unterschiede sind
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

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