Zitat:
|
Zitat von Johannes_S1987
Zitat:
|
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen.
|
Hmm moment polizisten dürfen nur geldbeträge bis 35 euro bar annehmen der rest muss über überweisung oder so laufen. man will verhindern dass die polizisten mit zuviel geld rumlaufen und dass sie nicht in die versuchung kommen es zu behalten (glaub ich aaber eher weniger der fall). zumindest hat mir dass der Rennleiter gesagt als ich bei der polizei mein 2 wöchiges 12er praktikum gemacht hab. (kann jetz natürlich von Bundesland zu bundesland anders sein denn => Polizei is Ländersache  )
wie sollen die dann das ganze geld cash kassieren?
|
Das gilt für deutsche Staatsbürger bzw. Verkehrssünder mit festen deutschen Wohnsitz. Glaubst du das ein Urlauber aus Amerika der hier eine Strafe von 150 Euro bekommen hat die dann allenernstes überweisst wenn er wieder daheim in L.A. sitzt? Dann kann ihn doch keiner mehr was. Sowas wird immer direkt vor Ort gemacht. Die Polizei begleitet den Verkehrssünder sogar bis zur nächsten Sparkasse.