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Zitat von oolo
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Zitat von Morpheus175
War bei mir ähnich. Maschine geschenkt bekommen, allerdings war die mehr oder weniger schrottreif, da sie 4 Jahre lang draußen stand. Hab sie dann komplett zerlegt und wieder in Ordnung gebracht. Im Mai dieses Jahres stand dann die Wiederanmeldung an. Vor der Zulassung bin ich zum Tüv um eine Vollabnahme machen zu lassen. Hierzu musste die Maschine "zugelassen" sein, da der Prüfer eine kleine Probefahrt machen muss. Das wird bei Dir ähnlich sein (am besten mal telefonisch beim Tüv nachfragen). Ich habe das ganze dann mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigt. Das gilt für 5 Tage und ist speziell für Überführungen und solche Situationen gedacht. Das bekommst Du bei der Zulassungsstelle.
Also - Kurzzeitkennzeichen geholt - Vollabnahme beim Tüv - Maschine zugelassen - Kurzzeitkennzeichen durch "echtes" Kennzeichen ersetzt.
Da bekommt man schnell den Eindruck, das Kurzzeitkennzeichen sei rausgeschmissene Kohle, aber es ist recht sinnvoll. Wärend Du schraubst kannst Du mit der Karre keine Probefahrten machen (weil nicht zugelassen). Hast Du das Kurzzeitkennzeichen dran, kannst Du in aller Ruhe ne Runde drehen, prüfen ob alles OK ist, dann zum Tüv fahren, und hast noch genug Zeit etwas zu ändern, falls unerwartet Mängel auftreten.
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Hallo erstmal,
habe schon 3 Motorräder mit Vollabnahme gehabt und keine war angemeldet. Kann nur sagen dass es bei uns in NRW nicht angemeldet sein muss. Der liebe Tüvprüfer ist sogar ohne Kennzeichen über die Strasse gefahren. Als er wieder kam habe ich ihn gefragt, er hat nur geantwortet dass der Tüv eine Zulassung und eine Versicherung hat die das zulässt.
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Wollte ich auch grad sagen.
Hab meine Kleine ohne KZ zur Dekra geschoben und der Typ hat da auch ne Kleine Runde gedreht
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!
Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein.
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