jepp,
hab mal in der stvzo nachgeschaut welche richtlinien für den an bau von blinkern bestehen.
hier nun der text vom gesetzgeber:
Blinkleuchten: Sie müssen von dem Innenrand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zu der mittelsenkrechten Ebene des Motorrades einen bestimmten Abstand aufweisen: hinten mind.12cm, vorne mind. 17cm und zusätzlich mind. 10cm vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers. Werden sogen. Verkleidungsblinker an den Längsseiten des Motorrades montiert, so muss dieser Abstand mind. 28cm betragen. Die bei Umbauten beliebten “Ochsenaugen” bzw. Lenkerendenblinker, dürfen anstelle der vorderen und hinteren Blinker montiert werden, wenn sie zueinander mind. einen Abstand von 56cm aufweisen. Werden sie lediglich als Ersatz für die vorderen Blinker verwendet, kann dieser Abstand auch kleiner sein.
|