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Alt 08.08.2006, 11:48:01   #16
Raz3r
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Zitat:
hättest dich mal nach dem 01.04.06 mit dem unterhalten sollen! seit dem gilt nämlich: "Das anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist selbst dann verboten, wenn diese nur im stand einzuschalten ist...." als führerscheinneuling in der probezeit kostet dich des deinen führerschein! find auch das es net schlecht aussieht abba mein lappen is mia doch n stück weit zu wichtich!

Da hast du recht. Also für mich ist das Unternehmen Unterbodenbeleuchtung gestrichen und ich kann, falls die Angaben von Carbonfreak korrekt sind, dann kann ich das allen anderen auch raten!
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