Stimme dem Ricky voll und ganz zu.
ABER
Zitat:
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All zu leicht wäre es, wenn jeder Händler seine Konkurrenten einfach im Internet rufschädigen könnte.
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DAS ist wieder was anderes denn da ist ja ganz klar eine Geschäftsschädigung zu erkennen!
ABER Wo der kleine aber feine Punkt ist der das ganze rechtlich bedenklich machen kann:
Ein OBJEKTIVER Erfahrungsbericht ist erlaubt SOLANGE darin nicht die Subjektive Meinung (So sein scheiss händler! kauft da bloß nicht) enthalten ist. Es muss eben ein, wie der Name sagt, Bericht, sein.