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Alt 26.08.2006, 15:51:51   #32
berndy
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Doch das Geräuschverhalten und das ist zusammen mit dem Abgasverhalten genannt. Leider, sonst könnte man ja einfach ein Rohr draufstecken und gut wärs. Und der Rückstau könnte sich geringfügig ändern. Ich weiß dass der Effekt nicht groß ist beim Viertakter. Dadurch könnten sich dann auch der Füllungsgrad und die Gemischzusammensetzung ändern. Wenigstens ein wenig. Ein offener Auspuff muss ja manchmal mit einer Neubedüsung angepasst werden oder nicht? Und da das Geräuschverhalten expressis verbis in § 19 Abs. 2, Satz 2, Nr 3 StVZO benannt ist, ists halt so. Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn... 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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