Jetzt kommt wieder die Belehrung über die StVZO. Beim Standlichtbirnchen aufpassen! § 49A Abs. 6 StVZO In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart bestimmten Lichtquellen verwendet werden. Wenn ihr LEDs in das Standlicht machen wollt, achtet darauf, dass die hierfür auch zugelassen sind. Sonst gibts Anzeige, wenns einer meiner Kollegen merkt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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