Ich glaube was Saugwurmmensch meint ist:
dem Gesetzgeber ist das alles egal.
Laut EG-BE hat die 'ne VVK...willst du ohne fahren mußt du sie austragen lassen. Weil es die GS auch nackig gibt, sollte das kein Problem sein. Auf die Aerodynamikprüfung, Lautheit usw. wird der TÜVer wohl getrost verzichten (im eigenen Ermessen, wenn der Fall so klar ist). Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es trotzdem!!!
Wie schon gesagt: Verkleidungshalter sind ja dran, die Maschinen also nicht identisch...nur für den Fall, daß nach einem Unfall ein Schuldiger bzw. einer ohne Zulassung gesucht wird, dem die Versicherung und die Staatsanwaltschaft einheizen können...ist ja deren Job