@Goose. Das würde der Dienstherr im Rahmen seiner Amtshaftpflicht übernehmen, wenn mir keine Fehler nachzuweisen wären, wovon ich ausgehe, hab doch geschrieben, nur wenn ichs auch rechtlich begründen könnte. Ansonsten lass ich lieber mal fünfe grade sein, bin doch kein Unmensch. Gelacht hätt

ich aber trotzdem, im Gegensatz zu dir

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