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Alt 01.09.2006, 17:16:49   #4
Eleven7
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2. Nein, muss man nicht, da die Farbe im Gegensatz zum Auto nicht im Brief/Schein steht. Ausnahme machen da besondere Lackierungen, z.B. in Signalfarben, oder stark reflektierende Beschichtungen. Die sind dann entweder für den privaten Gebrauch verboten, oder eintragungspflichtig.
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