Hallo Dj3k,
so gaaaaaaanz Unracht hatte der Polizit meines Wissens nicht (auch wenn die Bemerkung dumm rüber kam).
Meines Wissens unterliegen Bundeswehrsoldaten und Zivis anderen Regelungen als Zivilisten. Baust Du während deiner Wehrzeit Mist, kannst Du dafür auch wehrrechtlich belangt werden. Außerdem sieht es in Sachen ärztlicher Vesorgung etwas anders aus. Falls ein BW Krankenhaus in der Nähe gewesen wäre, wäre das die Anlaufstelle gewesen.
Ich war Zeuge eines Unfalles in den ein englischer Kampfpilot verwickelt war (Weeze/Laarbruch). Die Polizei hätte den Piloten zwar festhalten, aber nicht festnehmen dürfen (ähnliches könnte für BW Angehörige gelten - Feldjäger). Man hätte die englische Militärpolizei verständigen müssen.
Auch die ärztliche Versorgung eines britischen Piloten durch deutsche Sanitäter darf nur als Notfall- oder Erstversorgung stattfinden. Für Militärangehörige ist grundsätzlich das Militär zuständig.
Daher war der Hinweis, dass Du Soldat bist nicht unberechtigt. Über die Art und Weise kann man bestimmt streiten! Dass sowas nach einem Unfall wo jemand unter Schock steht total unsensiebel ist, kommt hinzu.
Ich hatte selbst mal einen Frontalzusammenstoß. Zum Glück "nur" schwere Prällungen. Stand total unter Schock. Da meinte der Polizist "Rauchen Sie sich erstmal eine". Ich fragte, was das denn für Flüssigkeit auf der Straße wäre. Er meinte, es wäre nur Kühlwasser. Also habe ich mir eine geraucht ...
Gruß
Andreas
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