@Domi Leider gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Begründung warum man jemanden durchsucht.In deinem Fall gehe ich davon aus, dass aufgrund der Gesamtumstände, dein Aussehen, das Fahren mit dem verdächtigen Zug die Kollegen eine Anfangsverdacht einer Straftat, Verstoß gg. das BtMG, hatten. Das rechtfertigt ads schon alleine. Wenn jemand dann deswegen durchsucht werden darf, adrf man auch überall hinsehen, wo man ohne medizinische Hilfsmittel hinsehen darf, also inklusive aller frei zugänlicher Körperöffnungen, Nase, Ohren ... Heikel wird im Genitalbereich, aber auch nur da und natürlich im Körperinnern. Sonst würde eine Durchsuchung keinen Sinn machen, die Leute würden das Zeugs dann nur dort verstecken, wo man nicht hinschauen darf. Natürlich nervt das, dass man sein Zeugs selbst wieder einpacken muss. Die Kollegen müssen das aber nicht, das ist den Privatvergnügen. Da Polizei ja Ländersache ist und in jedem Bundesland andere Polizeigesetze gelten, spare ich mir die §§ zu nennen, würd ja nix nutzen weil ich in Rheinland-Pfalz arbeite. Die Durchsuchung kann auch aufgrund der Strafprozessordnung §102 - 107 StPO sattfinden, in deinem Fall das wahrscheinlichste, da ein Anfangsverdacht wohl vorgelegen hat. Wens interessiert kann dort nachlesen. Du könntest die Durchsuchung aber im nachhinein beim Amtsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Macht aber keinen Sinn, weil zurück bekommste nix, kostet nur Zeit und Aufwand.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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