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Alt 05.09.2006, 08:57:33   #81
MarkusN
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Sowas nennt man Befangenheit und ist genau der Grund, warum in einem Rechtsstaat die Gewalten wo immer möglich getrennt werden.

Ich biege auch öfters das Gesetz wo ich den Sinn nicht einsehe. Ein Polizist hat das tunlichst nicht zu tun. Wo sind die Grenzen? Beim nicht gegebenen Knöllchen für 60 innerorts (was im Übrigen der Unterschied zwischen einem Kindersarg und einem Gips ausmachen kann), oder beim Auge Zudrücken, wenn ein Kumpel mit Koks dealt?
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