Zitat:
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Zitat von MarkusN
Sowas nennt man Befangenheit und ist genau der Grund, warum in einem Rechtsstaat die Gewalten wo immer möglich getrennt werden.
Ich biege auch öfters das Gesetz wo ich den Sinn nicht einsehe. Ein Polizist hat das tunlichst nicht zu tun. Wo sind die Grenzen? Beim nicht gegebenen Knöllchen für 60 innerorts (was im Übrigen der Unterschied zwischen einem Kindersarg und einem Gips ausmachen kann), oder beim Auge Zudrücken, wenn ein Kumpel mit Koks dealt?
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natürlich habt ihr da recht.
Von innerorts red ich auch gar nicht.
Aber ich denke mir, dass ein Motorradfahrer der auch Polizist ist, und auf dieser Strecke auch schon Motorrad gefahren ist, vielleicht sich selber schon mal dabei erwischt hat, dass er ein wenig zu schnell unterwegs ist, beim Blick auf den Tacho. Einem Autofahrer wird das nicht soooo schnell passieren, weil auf einem Motorrad einfach die Beschleunigungen ganz anders sind. Kurz aufs Gas, und der Tacho schnellt nach oben. Das hab ich mit "Verständnis" gemeint. Auf einer wenig befahrenen Strasse, wo man statt 80 knapp 100 fährt ist das glaub ich schon was anderes ob man in einer 30ger Zone zur Schulzeit mit 50 durchfährt
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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