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Alt 06.09.2006, 15:23:33   #6
Cadfael
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Hallöli,

ob deine GS nach der Entdrosselung funktioniert, kannst Du auch unter 150km/h feststellen!!!
Alles darüber ist Spaß an der Freude und hat nichts mit "testen ob alles läuft" zu tun.

Wenn Du unter 150 km/h fährst und einen offenen Führerschein hat, wird man wohl kaum nachprüfen wollen, ob die GS gedrosselt ist.

Am besten aber Versicherung anrufen. Sagen, dass Du die Maschine entdrosselt hast und damit "morgen" zum TÜV willst. Die Fahrt zum TÜV darfst du eh machen. Passiert was, weiß deine Versicherung bescheid.

Es ist ja auch nicht "fahren ohne Fahrerlaubnis", sondern "nur" fahren ohne Versicherungsschutz. Weiß die Versicherung aber von der Entdrosselung, hast Du den Schutz - selbst wenn es noch nicht eingetragen ist.

(persönliche Meinung und keine Rechtsberatung)

Gruß
Andreas
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