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Alt 06.09.2006, 15:57:31   #10
ricky2000
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Das ist dann eben keine Testfahrt, sondern eine Direktfahrt zum TÜV, um es eintragen zu lassen
Aber wenn die noch gedrosselt im Schein steht, kommt die Polizei nicht einfach so auf die Idee, das Ding auseinanderbauen zu lassen.
Bei einem Unfall kann das anders aussehen.
Aber eine Testfahrt/Überführung zum TÜV ist normalerweise nun wirklich kein Problem.
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