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Alt 07.09.2006, 11:07:28   #18
ricky2000
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Zitat von majestic_morpheus
Och, ich würde es darauf ankommen lassen. Der Händler muss ja Strafanzeige stellen, wissentlich, dass er kaum Chancen hat. Einen rechtskräftigen Kaufvertrag kann er auch nicht vorlegen. Das wird sowieso nicht verhandelt. Cool bleiben...
Naja, ganz so einfach ist es auch wieder nicht.
Der Händler kann auch einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht stellen. Wird diesem nicht fristgerecht widersprochen -> rechtskräftig und er kann gepfändet werden. Widerspricht er dem Mahnbescheid, müssen wohl beide Parteien den Anspruch beweisen bzw. widerlegen. Schon ab hier könnte es ohne Anwalt eng werden.
Strafanzeige erstatten muss der Händler nicht, er kann auch zivilrechtlich Schadensersatz einklagen - auch hier kommt man ohne Anwalt nicht weit.
Sicherlich hast du vermutlich recht und die Ansprüche des Händlers könnten ungültig sein. ABER: die Igeltaktik ist bei solchen Dingen immer der falsche Weg und bringt einem früher oder später nur mehr Probleme. Und selbst wenn der Händler im unrecht ist, kann er dem ady einiges an Kosten (auch wenn der Händler bei ner Niederlage vielleicht seinen Anwalt zahlen müsste) und Stress einbringen. Vor allem, wenn man selbst nicht so fit in solchen Dingen ist, sollte man sich davor hüten, es einfach "aussitzen" zu wollen.
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