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Alt 07.09.2006, 12:12:34   #25
berndy
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Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Trotzdem kann man die Annahme der Sendung ohne Gründe verwehren und muss dafür nichts zahlen außer den Versandkosten, PUNKT.
Zitat:
Zitat von berndy
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass er 300 € an einen Rechtsanwalt abdrücken muss, weil sein Sohn letztes Jahr ein Spiel von emule heruntergeladen hat. Das Strafverfahren gegen ihn, wegen Verstosses gegen das Kunst- und Urheberrechts-Gesetz wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zivilrechtlich muss er aber das Geld zahlen. Der Spieleprogrammierer kriegt 50 €, den Rest der Anwalt.
Hier handelt es sich um eine Straftat, die nichts mit dem Fernabsatzgesetz zu tun hat, sondern mit dem von dir genannten Urheberrechts-Gesetz.
Ja, da hast du natürlich Recht, ging mir auch nur darum aufzuzeigen, dass es sehr wohl möglich ist, den Besteller, bzw. den User zu ermitteln, und von dem Geld zu verlangen.

Ja die Versandtkosten muss er tragen, die Ware kriegt der Händler ja zurück, und eine Aufwandsentschädigung, je nach gültiger AGB.

In diesem Zusammenhang: Ich hatte mal für eine Elektrokettensäge persönlich bei einem Händler ein Austauschschwert bestellt und 10 € anbezahlt. Einen Tag später ruft der an, das Schwert sei nicht sofort lieferbar, ob ich die Bestellung stornieren wolle. Ich sagte ja. Er bat mich dann ich, solle mein Geld bei ihm abholen. Ich fuhr hin und bekam nur noch 5 € zurück, wegen des Aufwandes, den er hatte, er hatte ja schließlich eine Viertelstunde Arbeit und musste zwei Anrufe tätigen. Und ich hab für 5 € Benzin verfahren. Das war eben derer Geschäftsbedingung.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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