Thema: Dumme Frage
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Alt 24.07.2003, 14:46:22   #11
Gast
 
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ja dann ist er der besitzer, aber der eigentümer ist doch der der im fahrzeugbrief eingetragen ist oder ?

und wenn der die maschine verkauft braucht er doch eine schriftliche vollmacht des eigentümers oder ?

@eintrag davor
was heisst denn dann mit sachmängelhaftung, da muss ich ihm doch genauso beweisen das was war ????

Mfg