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Alt 07.09.2006, 13:35:15   #17
berndy
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Rechtlich stellt das eigentlich kein Problem für die Werkstätten dar.

Wie gesagt die Fahrt zum und vom TÜV und zur und von der Zulassungsstelle sind abgedeckt. Auch ohne Zulassung! Du musst nur acht geben, dass Versicherungsschutz besteht. Bei zulässigen Fahrten deckt die Versicherung das auch ab.

Wenn das Bike noch gar nicht zugeklassen ist und du aber vorher noch zum TÜV musst:
Man kann sogar ohne Zulassungsplakette zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, wenn man sich das Geld für Überführungskennzeichen sparen will. Gibt einen sogenannten Vorführungschein bei der Zulassungsstelle, du gibts die Versicherungsdoppelkarte ab = Versicherungsschutz besteht. Bekommst amtl. Kennzeichen zugeteilt, die lässt du dir prägen, holst den Vorführungsschein ab und fährst zum TÜV, nachdem du die Kennzeichen angebracht hast, natürlich. Der Schein berechtigt jedoch nur zu den Fahrten, die du mit der Zulassungsstelle ausgehandelt hast, das steht dann auch auf dem Schein drauf. Dann hast du noch 14 Tage Zeit das Fahrzeug zuzulassen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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