Thema: Dumme Frage
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Alt 24.07.2003, 17:00:22   #17
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Zitat von Neu
@eintrag davor
was heisst denn dann mit sachmängelhaftung, da muss ich ihm doch genauso beweisen das was war ????
Wenni m Kaufvertrag folgende Klausel steht "... wird unter ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft...." (oder so in der art), dann heißt das so viel wie: der verkäufer haftet nicht für sachmängel...
Wenn die Klausel nicht im Kaufvertrag steht dann bist du im vorteil wenn du n (grobes) mängel findest. Falls es zu Rechtlichen Schritten kommt hast du ne Chance von gut 100%.

Sollte die Klausel drin stehen dann musst du hieb und stichfest nachweisen daß der verkäufer davon wusste und er dir das teil bewusst so verkauft hat, den mängel jedoch verschwiegen hat. Wenns dann zu rechtlichen Schritten kommt musst du im wie gesagt die "arglistige täuschung" nachweisen. Falls du dann auch noch keinen Rechtsschutz hast lass es lieber. dann liegts im ermessen des richters wer recht bekommt. Mit rechtsschutz isses auch ne chance 50:50 daß du recht bekommst...

- Alex