@majestic_morpheus Ich hätte da als Begründung gesagt, dass sich in vielen Fällen in Portemonnaies kleine Mengen von Drogen befinden, deren Besitz nach wie vor verboten ist. Und es nicht möglich ist, diese aufzufinden, wenn man nicht in den Geldbeutel guckt. Außerdem gibt es von einer schweizer Firma eine schussfähige Pistole mit einem Kaliber von, ich glaube, 2,4 mm, die etwa so groß wie ein Schlüsselanhänger ist und das Ding passt problemlos in einen Geldbeutel. Und wenn ich jemanden durchsuchen darf, weil es rechtmäßig ist, dann darf ich auch alles durchsuchen, seine Person und alle von ihm mitgeführten Sachen. Basta.

Und ich entschuldige mich für alles....
edit: Hab nachgesehen, sind 2,34 mm Kaliber bei der Pistole.