thunderace Zum Kennzeichen guckst du hier: § 60 StVZO. Und die Verwarnungs- oder Bußgelder bei uns in Deutschland sind gegenüber anderen Staaten noch durchaus moderat. Kenn jetzt nicht die genauen Umstände des Unfalls deines Bruders, das sieht mir aber schwer nach Straßenverkehrsgefährdung oder sowas aus. Sonst hätte es da nur ein Bußgeld gegeben. Und der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist geringer als du denkst. Wenn dich das interessieren sollte, kann ich dir hierzu Ausarbeitungen zukommen lassen. Außerdem kann da die Polizei nix dafür, wenn der Richter das so beurteilt. Bei dem geringsten Verdacht, dass eine Straftat zu Grunde liegen könnte, muss die Polizei eine Strafanzeige fertigen und der Staatsanwaltschaft vorlegen. Guckst du hierzu § 163 StPO. Wird dies unterlassen, kommt man ganz schnell in den Bereich der Strafvereitelung im Amt, § 258 a StGB, Strafandrohung mindestens 6 Monate bis 5 Jahre, in minderschweren Fällen bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Den Schuh zieht sich da keiner freiwillig an.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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