Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.10.2006, 21:45:32   #2
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Ja, mit (rotem) Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen ist das möglich.
Ich glaube(!), man darf für direkte Zulassungsfahrten z.B. zum TÜV sogar mit entstempeltem Kennzeichen fahren, dafür sollte man aber unbedingt schon eine Doppelkarte der Versicherung haben und die Fahrt auch am besten bei der Versicherung ankündigen, damit die bescheid wissen, dass du dann und dann mit deinem nicht zugelassenen Mopped unterwegs bist. Ganz ohne Kennzeichen fahren ist AFAIK voll verboten.
Theoretisch geht das also, braucht nur n bisschen Vorbereitung.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline