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Alt 03.10.2006, 04:14:39   #5
berndy
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Der Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle ist kein Problem. Das geht auch ohne Zulassung. Du braucht auch nicht unbedingt ein Kurzzeitkennzeichen bzw. Probefahrtkennzeichen, ein Kennzeichen brauchst du trotzdem:

Du kannst dir bei der Zulassungsstelle schon ein Kennzeichen zuteilen lassen und einen Vorführschein beantragen. Damit kannst du dann zum TÜV und wieder nach Hause fahren. Mit dem nicht zugelassenen Kennzeichen natürlich. Die Versicherungsdoppelkarte musst du aber schon mal abgeben, weil sonst kein Versicherungsschutz besteht.

Danach hast du 14 Tage Zeit dein Fahrzeug ordnungsgemäß zuzulassen.

Auf diese Weise sparst du dir das Geld für die Kurzzeitkennzeichen.

Du musst nur die Leute bei der Zulassungsstelle darauf ansprechen. Die weinigsten werden dir das von selbst sagen.
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