Leute sowas ist zar schön, aber habt ihr euch mal den kompletten Text durchgelesen?? Auch wenn das Vorschaltgerät ein E-Prüfzeichen hat muß nicht unbedingt die Lampe diese auch haben, oder euer Scheinwerfer!
Außerdem sthet ganz unten im Text
"Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland."
MFG Timo
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