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Alt 10.10.2006, 19:24:30   #18
Waldi
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Ich habe den Link heute morgen, aus dem Aral Newsletter gefunden und deshalb gepostet. Gerade eben kahm der Nachtrag:

in unserem heutigen BikerClub-Newsletter haben wir über Umbausätze für Xenon-Licht bei Motorrädern berichtet.
Leider ist uns bei der Recherche entgangen, dass die Zulassung eines Scheinwerfers jeweils nur für ein bestimmtes Leuchtmittel gilt, was zur Folge hat, dass ein mit solchen Umbausätzen versehenes Bike im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden darf.
Bei allen aufmerksamen Bikern, die uns auf diesen Lapsus hingewiesen haben, bedanken wir uns.

Natürlich wollen wir nicht, dass ihr durch den Einbau des Umbausatzes die Betriebserlaubnis für euer Bike verliert und möchten daher darauf hinweisen, dass die Xenon- Umbausätze im Bereich der StVZO ohne Eintragung beim TÜV nicht verwendet werden dürfen. Allen, die ihr Bike trotzdem damit ausrüsten wollen, z.B. weil sie es als Showbike auf Messen oder Events und nicht im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen möchten, empfehlen wir, die rechtlichen Hinweise auf der Seite des Anbieters genau zu lesen.


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Also ich habt Recht!

MFG

Waldi
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