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Alt 21.10.2006, 12:16:06   #3
berndy
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Das gilt aber nur, wenn du auch eine gültigen Versicherungsvertrag hast und der Versicherungsschutz wegen techn. Veränderungen oder sonst was, einer Obliegenheitsverletzung eben, gekürzt wird.

Wenn du ein Fahrzeug fährst, für das kein Versicherungsvertrag mehr besteht, weil das Ding schon seit drei Jahren abgemeldet ist, oder auch nur 6 Wochen, tritts du in voller Höhe die Haftung an.

Du hättest nur Glück, wenn die Nachhaftungszeit noch nicht vorbei ist. Ich meine das wären vier Wochen ab Stilllegung, da bin ich mir aber nicht sicher.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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